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   VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06   

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VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06 (https://dejure.org/2007,15820)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.01.2007 - 3 K 4289/06 (https://dejure.org/2007,15820)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 3 K 4289/06 (https://dejure.org/2007,15820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühr; maßgebliche Verjährungsfrist; Einredeausschluss wegen unzulässiger Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Verjährungseinrede gegen bis zum Ende des Jahres 2001 entstandene, erst im Jahre 2006 festgesetzte Rundfunkgebührenforderungen; Auswirkungen des pflichtwidrigen Unterlassens einer Anmeldung gebührenpflichter Geräte auf die Möglichkeit einer Erhebung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
    Die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der die Kammer zuneigt, vertritt demgegenüber die Auffassung, dass allein die Nichtanmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes noch nicht rechtfertigt, die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung anzusehen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - und VG Göttingen, Urteil vom 28.02.2006 - 2 A 61/05, juris).

    Die kurze Verjährungsfrist soll auch dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltungsführung und dabei dem Element des behördlichen Amtsermittlungsgrundsatzes Nachdruck verleihen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
    23 Nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht begann die Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen in vier Jahren nach § 4 Abs. 3 bzw. 4 RGebStV a.F. in entsprechender Anwendung der §§ 198, 201 BGB a.F. ohne Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also auch unabhängig von der Kenntniserlangung der Rundfunkanstalt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, ESVGH 43, 262; OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 -).

    30 Nach der älteren Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichtshöfe kann es allerdings eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn sich der Rundfunkteilnehmer, der seine Geräte pflichtwidrig nicht angemeldet hat, auf Verjährung beruft (BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, AfP 1994, 252; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1983 - 2 S 1490/82 -, anders jedoch für die Verjährung von durch Unterlassung der Abmeldung eines Rundfunkgeräts entstandenen Gebührenforderungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2005 - 2 S 369/05 -).

  • VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05

    Anmeldepflicht; Anspruch; Anzeigepflicht; Einrede; Rundfunkgebühr;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
    Die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der die Kammer zuneigt, vertritt demgegenüber die Auffassung, dass allein die Nichtanmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes noch nicht rechtfertigt, die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung anzusehen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 - und VG Göttingen, Urteil vom 28.02.2006 - 2 A 61/05, juris).

    Die Gebührenpflicht, die allein wegen der Nutzung des PKW für eine geringe selbständige Nutzung entsteht, kann ihr entgangen sein, denn für den Haushalt der Antragstellerin wurden die Rundfunkgebühren bezahlt (vgl. auch VG Göttingen, Urteil vom 28.02.2006 - 2 A 61/05, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1983 - 2 S 1490/82

    Rundfunkgebühr; Beginn der Verjährungsfrist; rückwirkende Befreiung nicht möglich

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
    Soweit die bisherige Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 24.05.2006 - 3 K 1030/06 - im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1983 - 2 S 1490/82 -) so zu verstehen sein sollte, als gälte der Verjährungsbeginn erst ab Kenntnis der Rundfunkanstalt vom Gebührenanspruch schon beim Gebührenrecht, das vor dem 01.04.2005 galt, hält die Kammer nicht daran fest.

    30 Nach der älteren Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichtshöfe kann es allerdings eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn sich der Rundfunkteilnehmer, der seine Geräte pflichtwidrig nicht angemeldet hat, auf Verjährung beruft (BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, AfP 1994, 252; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1983 - 2 S 1490/82 -, anders jedoch für die Verjährung von durch Unterlassung der Abmeldung eines Rundfunkgeräts entstandenen Gebührenforderungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2005 - 2 S 369/05 -).

  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
    30 Nach der älteren Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichtshöfe kann es allerdings eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn sich der Rundfunkteilnehmer, der seine Geräte pflichtwidrig nicht angemeldet hat, auf Verjährung beruft (BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, AfP 1994, 252; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1983 - 2 S 1490/82 -, anders jedoch für die Verjährung von durch Unterlassung der Abmeldung eines Rundfunkgeräts entstandenen Gebührenforderungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2005 - 2 S 369/05 -).
  • OVG Saarland, 31.08.1994 - 8 R 21/92

    Rundfunkgebühren; Verjährung; Gläubiger; Verjährungsbeginn; Jahreswechsel;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
    23 Nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht begann die Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen in vier Jahren nach § 4 Abs. 3 bzw. 4 RGebStV a.F. in entsprechender Anwendung der §§ 198, 201 BGB a.F. ohne Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also auch unabhängig von der Kenntniserlangung der Rundfunkanstalt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, ESVGH 43, 262; OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Soweit die Antragstellerin ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hinsichtlich der festgesetzten Rundfunkgebühren für das Jahr 2002 in Höhe von 63, 84 EUR zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt; insoweit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Januar 2007 - 3 K 4289/06 - unwirksam.

    Im Übrigen wird auf die Beschwerde des Antragsgegners der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Januar 2007 - 3 K 4289/06 - geändert.

  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

    Da die geltend gemachte Gebührenpflicht der Klägerin von Anfang an nicht gegeben war, kommt es auf die schwierigen Fragen der Verjährung und der Verwirkung der Verjährungseinrede nicht mehr an (dazu VG Stuttgart, Beschluss vom 05.01.2007 - 3 K 4289/06 -, juris).
  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06

    Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler

    Auf die schwierigen Fragen der Verjährung und der Verwirkung der Verjährungseinrede kommt es nicht mehr an (dazu VG Stuttgart, Beschluss vom 05.01.2007 - 3 K 4289/06 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07

    Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung

    33 Das Gericht ist der Auffassung, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht schon deshalb per se als unzulässige Rechtsausübung ausgeschlossen ist, weil ein Rundfunkteilnehmer gebührenpflichtige Geräte nicht oder nicht unverzüglich angemeldet hat (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, zit. in Juris m.w.N.; VG Kassel, Urt. v. 10.10.2006 - 1 E 2190/04 -, zit. in Juris; VG Göttingen, Urt. v. 30.11.2006 - 2 A 604/05 -, zit. in Juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 05.01.2007 - 3 K 4289/06 -, zit. in Juris; VG Braunschweig, Urt. v. 09.03.2007 - 4 A 83/06 - a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 07.05.2007 - 4 LA 521/07 -, zit. in Juris; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 10.08.2007 - 3 K 1160/04 -, zit. in Juris; wohl auch VG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2004 - 27 K 955/02 -, zit. in Juris).
  • VG Cottbus, 30.04.2009 - 1 K 928/08

    Subjektive Voraussetzungen des Gläubiger für den Beginn der Verjährungsfrist

    Entsprechende Übergangsvorschriften hat der Gesetzgeber mit Blick auf das geänderte Verjährungsrecht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen, § 6 Art. 229 EGBGB (vgl. dazu auch VG Stuttgart, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 3 K 4289/06 - Juris).
  • VG Greifswald, 08.11.2011 - 2 A 82/09

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen

    Soweit demgegenüber für die Anwendung des Rechtsgedankens aus Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2 EGBGB (gleichlautend Art. 169 Abs. 2 Satz 1 EGBGB) auch vertreten wird, dass danach das Ende der dreijährigen Verjährungsfrist der im Jahr 2004 entstanden Ansprüche auf den Ablauf des Jahres 2008 zu errechnen wäre (so ohne Begründung VG Stuttgart, Beschl. v. 05.01.2007 - 3 K 4289/06 - Juris Rn. 26) ist dem nicht zu folgen.
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